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   BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85   

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BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85 (https://dejure.org/1986,1699)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1986 - 4 AZR 543/85 (https://dejure.org/1986,1699)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 (https://dejure.org/1986,1699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Nahauslösung für gesetzliche Feiertage - Nahauslösung als Bestandteil des Arbeitsverdienstes oder pauschaler Aufwendungsersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 315
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 555/73

    Nahauslösungen - Montagearbeiter - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Wie sich aus der gesetzlichen Konkretisierung des Lohnausfallprinzips in § 2 Abs. 1 Satz 2 LohnFG (vgl. BAG Urteil vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG) ergibt, rechnen zu diesen Vergütungsbestandteilen Auslösungen dann nicht, wenn der Anspruch auf sie im Falle der tatsächlichen Arbeitsleistung davon abhängt, ob und in welchem Umfange dem Arbeitnehmer Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, die dem Arbeitnehmer wegen des feiertagsbedingten Arbeitsausfalls nicht entstehen.

    In gleicher Weise hat auch der Fünfte Senat die gleichlautende tarifliche Regelung des § 7 Nr. 3 Abs. 13 BMTV in der Fassung vom 2. September 1970 hinsichtlich der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle nach § 2 LohnFG ausgelegt (BAG Urteil vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG).

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 270/82

    Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Damit begeben sie sich entgegen der Auffassung der Revision aber weder in gesetzeswidriger Weise ihrer Rechtssetzungsbefugnis (vgl. BAG 41, 47, 50 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT , Urteil vom 16. Januar 1984 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT) noch nehmen sie eine den Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit widersprechende Blankettverweisung vor (vgl. BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Damit begeben sie sich entgegen der Auffassung der Revision aber weder in gesetzeswidriger Weise ihrer Rechtssetzungsbefugnis (vgl. BAG 41, 47, 50 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT , Urteil vom 16. Januar 1984 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT) noch nehmen sie eine den Geboten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit widersprechende Blankettverweisung vor (vgl. BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 23.02.1961 - 5 AZR 110/60

    Zusammenfassung von Arbeitnehmern - Betriebsgruppe - Ausführung

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Eine solche wäre zudem, sofern sie sich zuungunsten des Arbeitnehmers auswirken würde, nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FeiertagslohnzahlungsG rechtsunwirksam (BAG Urteil vom 23. Februar 1961 - 5 AZR 110/60 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Akkordkolonne).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Nach dem Wortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die bei der Tarifauslegung maßgeblich zu berücksichtigen sind (vgl. BAG 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) enthalten sie aber keine zwingende Regelung darüber, ob die Nahauslösung als Arbeitsentgelt anzusehen ist oder echten Aufwendungsersatz darstellt.
  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 353/85

    Tarifliche Nahauslösung und Fernauslösung - Höhe der Lohnfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Diese Auslegung hat der Fünfte Senat beibehalten und danach die Frage beurteilt, ob Nahauslösungen nach § 7.3.1 BMTV in der Fassung vom 30. April 1980 im Krankheitsfalle nach § 15 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 30. April 1980 fortzuzahlen sind (BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG; bestätigt durch Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 353/85 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 911/78

    Fernauslösung

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Zur Auslegung dieser wortgleich für die Fernauslösung nach § 6.4.3 BMTV geltenden tariflichen Regelung haben der Sechste Senat und ihm folgend der Fünfte Senat die Auffassung vertreten, daß damit die ordnungsgemäße Abrechnung einer teilweise zu versteuernden Auslösung vorgeschrieben werden solle (BAG Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG; BAG 43, 87, 95 = AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 43, 95, 100 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 76/85

    Tarifliche Nahauslösung - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Zu versteuernde

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Diese Auslegung hat der Fünfte Senat beibehalten und danach die Frage beurteilt, ob Nahauslösungen nach § 7.3.1 BMTV in der Fassung vom 30. April 1980 im Krankheitsfalle nach § 15 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 30. April 1980 fortzuzahlen sind (BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG; bestätigt durch Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 353/85 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Eine solche wäre zudem, sofern sie sich zuungunsten des Arbeitnehmers auswirken würde, nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FeiertagslohnzahlungsG rechtsunwirksam (BAG Urteil vom 23. Februar 1961 - 5 AZR 110/60 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Akkordkolonne).
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 598/80

    Fernauslösung

    Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 543/85
    Zur Auslegung dieser wortgleich für die Fernauslösung nach § 6.4.3 BMTV geltenden tariflichen Regelung haben der Sechste Senat und ihm folgend der Fünfte Senat die Auffassung vertreten, daß damit die ordnungsgemäße Abrechnung einer teilweise zu versteuernden Auslösung vorgeschrieben werden solle (BAG Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 911/78 - AP Nr. 11 zu § 2 LohnFG; BAG 43, 87, 95 = AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 43, 95, 100 = AP Nr. 13 zu § 2 LohnFG).
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 399/82

    Nahauslösung

  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 159/81

    Feiertagsvergütung

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Diese Auslegung des § 39 Abs. 2 Satz 2 NPersVG im Sinne des Lohnausfallprinzips (vgl. dazu BAG, Urteil vom 27. September 1986 - 4 AZR 543/85 - DB 1987, 695 m.w.N.) entspricht dem Charakter der Vorschrift als einer Konkretisierung des allgemeinen personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots nach § 41 Abs. 1 NPersVG und § 107 BPersVG (vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 15.84 - a.a.O. S. 3).
  • BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 847/93

    Feiertagslohn - Nahauslösung

    Dies gilt auch für die Zeitzonen 2 - 6 (Bestätigung von BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    Für die erste Entfernungszone des § 7.3.5 BMTV hat der Vierte Senat des BAG in seinem Urteil vom 24. September 1986 (- 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) entschieden, daß solche Nahauslösungen Arbeitsverdienst im Sinne von § 1 FeiertagslohnzahlungsG sind.

    Die steuerrechtlichen Vorschriften enthalten klare Unterscheidungskriterien dafür, welche Teile der Nahauslösung Arbeitsentgelt und welche Aufwendungsersatz darstellen (BAG Urteil vom 19. November 1992 - 10 AZR 144/91 -, n.v.; BAG Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 494/84 - DB 1987, 1741; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 353/85 -, n.v.; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 35/85 -, n.v., BAG Urteil vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG).

  • BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 52/90

    Bezahlte Arbeitspausen; Berechnung der Urlaubsvergütung

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer so zu stellen, wie dieser gestanden hätte, wenn die Arbeit nicht infolge des Feiertages ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 18, 213 = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 57, 74 [BAG 02.12.1987 - 5 AZR 602/86] = AP Nr. 53 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, jeweils m. w. N.).

    Der Arbeitgeber muß daher alle Vergütungsbestandteile weiterzahlen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Feiertags verlieren würde (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP, aaO).

    Nur solche Leistungen sind von der Fortzahlungspflicht ausgenommen, die im Falle der tatsächlichen Arbeitsleistung davon abhängen, ob und in welchem Umfang dem Arbeitnehmer Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, die aber infolge des feiertagsbedingten Arbeitsausfalls nicht entstehen (BAG Urteile vom 11. Januar 1978 - 5 AZR 829/76 - AP, aaO; vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2022 - 13 Sa 363/21

    Arbeitsrecht Bestimmtheit einer Kündigungserklärung; Betriebsübergang;

    Werden Aufwandsentschädigungen unabhängig von konkreten Aufwendungen des Arbeitnehmers gewährt und kann sie der Arbeitnehmer damit zur Anhebung seines allgemeinen Lebensstandards verwenden, gehören sie zum Arbeitsentgelt (BAG 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - NZA 2008, 757; BAG 24.09.1986 - 4 AZR 543/85 - NZA 1987, 315).
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 144/91

    Berücksichtigung der Nahauslösung bei der Berechnung des 13. Monatseinkommens und

    Ob und in welchem Umfange die Nahauslösung dem Ersatz entstandener Aufwendungen dient, beurteilt sich nach den tariflichen Bestimmungen des BMTV (vgl. BAG Urteile vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 555/73 - AP Nr. 5 zu § 2 LohnFG; vom 14. August 1985 - 5 AZR 76/85 - AP Nr. 14 zu § 2 LohnFG; vom 10. März 1988 - 8 AZR 188/85 - AP Nr. 21 zu § 11 BUrlG; BAGE 58, 1 [BAG 10.02.1988 - 7 AZR 36/87] = AP Nr. 64 zu § 37 BetrVG 1972).

    Ist die Nahauslösung zu versteuern, dient sie nicht dem Ersatz tatsächlicher Aufwendungen, sondern zur Verbesserung des Lebensstandards (vgl. BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    Es kann daher Fälle geben, in denen die Nahauslösung zum Ersatz echter Aufwendungen dient, aber auch Fälle, in denen die Möglichkeit naheliegt, daß sie nicht für Mehraufwendungen ausgegeben, sondern zur Verbesserung des Lebensstandards verwendet wird (BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21

    Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf

    Werden Aufwandsentschädigungen unabhängig von konkreten Aufwendungen des Arbeitnehmers gewährt und kann sie der Arbeitnehmer damit zur Anhebung seines allgemeinen Lebensstandards verwenden, gehören sie zum Arbeitsentgelt (BAG 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - NZA 2008, 757; BAG 24.09.1986 - 4 AZR 543/85 - NZA 1987, 315).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 365/21
    Werden Aufwandsentschädigungen unabhängig von konkreten Aufwendungen des Arbeitnehmers gewährt und kann sie der Arbeitnehmer damit zur Anhebung seines allgemeinen Lebensstandards verwenden, gehören sie zum Arbeitsentgelt (BAG 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - NZA 2008, 757; BAG 24.09.1986 - 4 AZR 543/85 - NZA 1987, 315).
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21

    Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer

    Werden Aufwandsentschädigungen unabhängig von konkreten Aufwendungen des Arbeitnehmers gewährt und kann sie der Arbeitnehmer damit zur Anhebung seines allgemeinen Lebensstandards verwenden, gehören sie zum Arbeitsentgelt (BAG 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - NZA 2008, 757; BAG 24.09.1986 - 4 AZR 543/85 - NZA 1987, 315).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 491/91

    Arbeitsentgelt - pauschalierte Aufwandsentschädigung

    Zumindest nicht selten liegt indessen die Möglichkeit nahe, daß die Lehrentschädigung nicht für Mehraufwendungen ausgegeben, sondern zur Verbesserung des Lebensstandards verwendet wird und damit als Arbeitsentgelt zu behandeln ist (vgl. BAG Urteil vom 8. November 1962 - 1 AZR 109/62 - AP Nr. 15 zu § 2 ArbKrankhG; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 58, 1, 5 ff. [BAG 10.02.1988 - 7 AZR 36/87] = AP Nr. 64 zu § 37 BetrVG 1972, zu III der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 13.04.2022 - 4 Sa 540/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Fluggesellschaft; Betriebsübergang; Massenentlassung;

    Werden Aufwandsentschädigungen unabhängig von konkreten Aufwendungen des Arbeitnehmers gewährt und kann sie der Arbeitnehmer damit zur Anhebung seines allgemeinen Lebensstandards verwenden, gehören sie zum Arbeitsentgelt (BAG 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - NZA 2008, 757; BAG 24.09.1986 - 4 AZR 543/85 - NZA 1987, 315).
  • LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins;

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21

    Weitgehende

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2021 - 3 Sa 365/21
  • LAG Köln, 12.03.2009 - 7 Sa 1258/08

    Anspruch auf arbeitsvertraglich vereinbarten pauschalierten Nachtarbeitszuschlag

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 429/21

    Überwiegende

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21

    Weitgehende

  • LAG Hessen, 16.02.1987 - 14 Sa 1374/86

    Einstufung von Nahauslösungen als Arbeitsentgelt

  • BAG, 10.02.1988 - 7 AZR 36/87

    Berücksichtigung des steuerpflichtigen Teils der tariflichen Nahauslösung bei der

  • LAG Hessen, 04.09.1997 - 5 TaBV 68/97

    Arbeitsentgelt: Spesen als übertarifliche Zulage

  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 188/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 494/84

    Einbeziehung der tariflichen Nahauslösung in die Urlaubsvergütungen

  • BAG, 10.02.1988 - 7 AZR 452/87

    Voraussetzung der Verpflichtung zur Zahlung des steuerpflichtigen Teils der

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